24 Stunden für Sie erreichbar: 0211 54217854 
Mieter im Pflegeheim, wer räumt die Wohnung?

In Tipps & Tricks von Marius Baumfalk

Der Mieter kommt in ein Pflegeheim, wer räumt die Wohnung?

Sie sind Vermieter und Ihr Mieter ist ein Pflegeheim gekommen? Wir möchten Ihnen in unserem Artikel erklären, wer die Räumung der Wohnung übernimmt und wer die Kosten für die Entrümpelung bezahlt.

Mieter im Pflegeheim, wer bezahlt die Miete bis die Wohnung gekündigt ist?

Mieter im Pflegeheim, wer bezahlt die Miete bis die Wohnung gekündigt ist, wenn es Angehörige gibt?

Solange die Wohnung noch nicht gekündigt wurde, muss weiterhin Miete gezahlt werden. Ist der Mieter aufgrund seines geistigen Zustandes nicht in der Lage, die Kündigung auszusprechen und eine Unterschrift zu leisten, so müssen die Angehörigen die Kündigung erwirken.

Wenn es feststeht, dass der Mieter das Pflegeheim nicht mehr verlassen wird, sollten die Angehörigen auf jeden Fall die Kündigung schreiben. Sind die Angehörigen wohlhabend, muss die Miete von ihnen bezahlt werden.

Der Vermieter sollte immer das Sozialamt kontaktieren, wenn die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Miete zu bezahlen. Wenn die Angehörigen jedoch wohlhabend sind, wird das Sozialamt den Betrag für die Miete von den Angehörigen zurückfordern.
Schreiben an die Angehörigen sollten immer mit Nachweis zum Beispiel per Einschreiben verschickt werden.

Der Vermieter sollte die Wohnung vorsorglich kündigen, wenn er bereits Kontakt mit dem Sozialamt suchen musste und die Angehörigen nicht mit ihm in Kontakt treten.

Mieter im Pflegeheim, wer bezahlt die Miete bis die Wohnung gekündigt ist, wenn es keine Angehörigen gibt?

Wenn Ihr Mieter alleine ist und in einem Pflegeheim untergebracht wurde, sollte er/sie einen Pflegegrad haben. Der Mieter kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder Entscheidungen im eigenen Interesse treffen, also wird er/sie einen gesetzlichen Betreuer bekommen.

Das Thema Kündigung sollte mit dem gesetzlichen Betreuer des Mieters besprochen werden. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist, wenn der Pflegebedürftige Mieter als Bedürftiger gilt (Az.: B 8 SO 23/15 R).

Mieter im Pflegeheim, wer zahlt die Entrümpelung?

Mieter im Pflegeheim, wer räumt die Wohnung?

Wenn alles nach Plan läuft:

Wenn der Mieter bereits im Pflegeheim ist und sich aus geistigen oder gesundheitlichen Gründen nicht um die Rückgabe der Wohnung im vertragsgemäßem Zustand kümmern kann, muss sich sein gesetzlicher Betreuer oder die Angehörigen darum kümmern.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für den Umzug sowie die Haushaltsauflösung bei bedürftigen Mietern. Dazu gehören unter anderem der Transport der Gegenstände, die Kosten für Sprit, Verpackungsmaterialien und Umzugshelfer sowie die Versicherungs- und Entrümpelungskosten für die Gegenstände, die nicht mit in das Heim genommen werden.

In der Regel müssen für die Pflegekasse 2-3 Vergleichsangebote von verschiedenen Entrümpelungsfirmen eingeholt werden.

Wird die Wohnung nicht geräumt übergeben:

Der Vermieter hat unter keinen Umständen das Recht, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und die darin befindlichen Gegenstände des Mieters gegen Bezahlung der ausstehenden Miete zu verkaufen. Alle Gegenstände, welche sich in der Wohnung des Mieters befinden, bleiben jederzeit Eigentum des Mieters.

Vermieter können eine Räumungsklage erheben, um eine Zwangräumung durchzusetzen. Hierfür wird ein Räumungstitel benötigt, den nur ein Gerichtsvollzieher ausstellen kann. Der Mieter muss die Kosten für Anwalt, Klage, Gerichtsvollzieher und Räumung sowie gegebenenfalls Lagerung des Hausrats tragen.

Wenn die Wohnung nicht geräumt wird, muss weiterhin eine Nutzungsentschädigung in mindestens der Höhe der Miete vom Mieter bezahlt werden.

Mieter im Pflegeheim, wer bezahlt die Wohnungsauflösung?

Wie wir bereits im Paragraphen “Mieter im Pflegeheim, wer räumt die Wohnung?” geklärt haben, zahlt die Pflegeversicherung bei Bedürftigen Mietern den Umzug, die Entrümpelung und Entsorgung.

Die Kostenübernahme wird von den Pflegekassen als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohmumfeldes mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4000 € je pflegebedürftige Person finanziert.

Die Pflegekassen verlangen in der Regel 2-3 Vergleichsangebote von verschiedenen Entrümpelungsfirmen. Daher sollten Sie sich vorab diese Angebote einholen, um sie den Pflegekassen vorzulegen.

Wenn Sie ein Angebot benötigen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Haushaltauflösung oder Entrümpelung. Auch den Service des Seniorenumzug mit Entrümpelung bieten wir Ihnen gerne an. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder per Telefon unter der 0211 54217854.

Mieter im Pflegeheim, Wohnung abgewohnt, wer zahlt die Renovierung?

Die Wohnung eines Pflegebedürftigen ist oft in einem schlechten Zustand. Die Kosten für die Renovierung können den Angehörigen nicht auferlegt werden, da der alleinige Vertragspartner - der pflegebedürftige Mieter - noch lebt.

Endrovierungsklauseln, wie sie häufig in alten Mietverträgen zu finden sind, sind laut Rechtssprechung des BGH unwirksam!

Der Mieter ist für die Renovierung nicht verantwortlich, falls die Schäden nicht von ihm selbst verschuldet wurden.

Rümpelmannschaft Resultat

Wir hoffen, wir konnten einige Ihrer Fragen zum Thema räumen von Wohnungen, wenn der Mieter in ein Pflegeheim kommt klären. Denken Sie als Mieter, Angehöriger oder Betreuer daran alle nötigen Anträge früh genug anzufordern. Viele Vermieter sind bereit, flexibel zu sein und den Umzug in ein Heim so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die beste Lösung ist es immer, vor einem Rechtsstreit eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, Betreuer oder Angehörigen zu finden. Meistens kann so eine für alle beteiligten passende Lösung gefunden werden und die Wohnräume können schnell wieder vermietet werden.

Wenn Sie aktuell auf der Suche nach einer seriösen Entrümpelungsfirma sind, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. Sie können uns jederzeit kontaktieren.

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Telefonisch: 0211 54217854
E-Mail: info@ruempelmannschaft.de
Oder über unser Kontakformular: Jetzt anfragen!

Ihre Rümpelmannschaft

Haftungsausschluss

Die Rümpelmannschaft möchte darauf aufmerksam machen, dass wir bei eventuell auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die auf Grund unseres Beitrags entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

Entrümpelung
bei Rümpelmannschaft buchen!

crossmenuchevron-down